Seitenbereiche

Veränderliche Werte im ASVG für 2023

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2023: 1,031.

Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 500,91
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 751,37
 
Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 195,00
monatlich € 5.850,00
jährlich für Sonderzahlungen € 11.700,00
 
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 6.825,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 27. September 2022

Bild: TimeShops - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns
Neben der klassischen Steuerberatung bieten wir am Standort in Innsbruck Unterstützung bei unternehmensbegleitenden Problemstellungen und finden die perfekte Lösung für Ihr Anliegen. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.