Mit 1.1.2023 ist in Österreich das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DMPG) in Kraft getreten, welches umfassende Meldepflichten für Plattformbetreiber vorsieht. Das Gesetz sieht vor, dass meldepflichtige Plattformbetreiber personenbezogene Daten und Transaktionen ihrer Anbieter an die Finanzbehörden melden müssen. Dadurch erlangt die Finanzverwaltung leichter Kenntnis über allfällige Umsätze von Anbietern und kann in der Folge nicht versteuerte Einkünfte leichter aufdecken.
Einer Meldepflicht durch den Plattformbetreiber unterliegen nachfolgende Transaktionen:
- Verkauf von körperlichen Waren
- Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (Immobilien)
- Persönlich erbrachte Dienstleistungen (sowohl online als auch offline)
- Vermietung von Verkehrsmitteln
Aufgrund der mit dem Gesetz einhergehenden Unklarheiten hat das BMF nunmehr häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz zusammengefasst und in einem Frage-Antwort-Katalog in der Findok veröffentlicht. Das Dokument kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://findok.bmf.gv.at/findok/iwg/82/82976/82976.1.pdf
Meldepflicht bis Ende Jänner 2025
Da meldepflichtige Plattformbetreiber relevante personenbezogene Daten und Transaktionen ihrer Anbieter bis Ende Jänner des Folgejahres (für 2024 somit bis Ende Jänner 2025) melden müssen, empfiehlt es sich, bereits jetzt, zeitnah etwaige strittige Fragen diesbezüglich abzuklären.
Stand: 26. November 2024
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Wir über uns
Neben der klassischen Steuerberatung bieten wir am Standort in Innsbruck Unterstützung bei unternehmensbegleitenden Problemstellungen und finden die perfekte Lösung für Ihr Anliegen. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.